Wettkampfreglement
Mit der Anmeldung an den Bremgarter Reusslauf (Überweisung des Startgeldes) stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglement zu. (Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen wird die weibliche Form eingeschlossen.)
1. Wettkampf
Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletikverbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Strecke ist nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen. Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen der Startnummer führen zur Disqualifikation. Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist direkt an der Startnummer befestigt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden. Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, sind nicht zugelassen. Abkürzungen sind untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann per Internet oder mittels Einzahlungsschein erfolgen. Das Meldeformular für ausländische Teilnehmende ist identisch mit der Schweiz – daher): Die Anmeldung erfolgt mittels Webformular im Internet. Eine Anmeldung ist erst gültig nach dem Zahlungseingang. Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail werden nicht angenommen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festlegen. Falls dies vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtig werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
3. Rückerstattungen
Wer am Reusslauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
4. Selbstverantwortung/Gesundheit
Die Teilnahme am Reusslauf erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen (bspw. Grippe) zu starten. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen, sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmer aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden.
5. Haftung
Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand, sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
6. Unfälle
Der Reusslauf verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz. Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Teilnehmern und Unfällen ist sofort der nächste Streckenposten zu orientieren und Hilfe anzufordern. Sanitätsnotruf: 144. Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.
7. Doping
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.dopinginfo.ch.
8. Datenschutz
Die Teilnehmenden der AZ-Goldläufe erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten an den Laufserie-Partner CH Regionalmedien AG weitergegeben und für Marketingzwecke verwendet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit per E-Mail an unsubscribe@chmedia.ch widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://chmedia.ch/datenschutzerklaerung.
9. Organisation
Veranstalter des Reusslauf ist der Verein/Reusslauf-Vereinigung, Postfach 246, 5620 Bremgarten. Gerichtsstand ist 5620 Bremgarten. Änderungen des Wettkampfreglements durch den Veranstalter bleiben vorbehalten.